Start / Lexikon / Virtuelles PPA

Begriffserklärung: Virtuelles PPA

Bild von Benedikt Bece

Benedikt Bece

Virtuelles PPA (VPPA): Finanzielle Preisabsicherung ohne physische Stromlieferung

Ein virtuelles PPA (VPPA, häufig auch vPPA oder finanzielles PPA genannt) ist eine langfristige finanzielle Vereinbarung zwischen einem Stromerzeuger und einem Abnehmer. Anders als bei einem physischen PPA wird aus dem VPPA kein Strom an den Abnehmer geliefert. Beide Seiten vereinbaren stattdessen für eine definierte Strommenge einen Vertragspreis und gleichen die Differenz zu einem vertraglich bestimmten Marktpreis über Zahlungen aus. Die tatsächliche Stromvermarktung des Erzeugers und die Stromversorgung des Abnehmers laufen getrennt weiter. In dem von der dena beschriebenen Modell werden zusätzlich Herkunftsnachweise aus erneuerbarer Erzeugung übertragen. „Virtuell“ bedeutet daher nicht digital oder unverbindlich, sondern: Preisabsicherung ohne physische Stromlieferung aus dem PPA.

Die allgemeine Grundlage bildet das Power Purchase Agreement. Diese Seite erklärt ausschließlich die virtuelle beziehungsweise finanzielle Erfüllungsform. Ob ein VPPA zu einer Beschaffungsstrategie passt, wie ein Vertrag ausgestaltet werden sollte oder welche bilanziellen und regulatorischen Folgen entstehen, muss für die konkrete Struktur gesondert geprüft werden.

Was „virtuell“ bei einem PPA bedeutet

Bei einem VPPA bleiben finanzielle Vereinbarung und physische Stromversorgung voneinander getrennt. Der Erzeuger vermarktet den Strom aus der benannten Anlage weiterhin über den Großhandelsmarkt, einen Direktvermarkter oder eine andere Lieferbeziehung. Das Unternehmen bezieht den tatsächlich benötigten Strom unabhängig davon über bestehende oder neue Stromlieferverträge.

Zwischen Erzeuger und Abnehmer entsteht damit kein physischer Lieferweg aus dem VPPA. Der Vertrag verknüpft beide Seiten wirtschaftlich: Ein vereinbarter Preis wird mit einem vertraglich bestimmten, variablen Marktpreis verglichen, und die daraus entstehende Differenz wird finanziell ausgeglichen.

Die Deutsche Energie-Agentur bezeichnet virtuelle PPA deshalb auch als finanzielle PPA. Ihr zentrales Abgrenzungsmerkmal ist nicht der Standort der Anlage, sondern die Frage, ob die Stromlieferung selbst Vertragsbestandteil ist. Bei einem VPPA lautet die Antwort: nein.

Diese Trennung kann es ermöglichen, einen finanziellen Bezug zu einer erneuerbaren Erzeugungsanlage herzustellen, ohne den vorhandenen Stromliefervertrag oder das Bilanzkreismanagement unmittelbar zu ersetzen. Daraus folgt jedoch nicht, dass das Modell automatisch einfacher oder für jedes Unternehmen geeignet ist. Die energiewirtschaftliche Lieferlogik wird zwar entkoppelt, dafür gewinnt die finanzielle und vertragliche Einordnung an Bedeutung.

Wie der finanzielle Differenzausgleich funktioniert

Kern eines VPPA ist üblicherweise ein Contract for Difference, kurz CfD. Die Parteien legen dafür einen Vertragspreis – häufig als Strike Price bezeichnet – sowie einen Referenzmarkt, eine Bezugsmenge und Abrechnungszeiträume fest.

Liegt der ermittelte Referenzmarktpreis im Abrechnungszeitraum über dem Vertragspreis, zahlt der Erzeuger im typischen zweiseitigen Modell die Differenz an den Abnehmer. Liegt der Marktpreis darunter, fließt die Ausgleichszahlung in die entgegengesetzte Richtung. Dieses beidseitige Settlement soll die Preiswirkung des vereinbarten Referenzmarkts für beide Seiten glätten.

Ein einfaches Beispiel zeigt die Logik: Beträgt der Vertragspreis 70 Euro je Megawattstunde und der maßgebliche Marktpreis 80 Euro, ergibt sich für die vertraglich relevante Menge eine Differenz von 10 Euro je Megawattstunde zugunsten des Abnehmers. Fällt der Marktpreis dagegen auf 60 Euro, entsteht im zweiseitigen Modell eine entsprechende Zahlung des Abnehmers an den Erzeuger.

Diese Rechnung erklärt nur das Grundprinzip. In einem realen Vertrag müssen unter anderem Referenzpreis, Preiszone, Abrechnungszeitraum, Erzeugungsmenge, negative Preise, Ausfälle und Datenquellen präzise festgelegt sein. Ein VPPA fixiert außerdem nicht automatisch die gesamte Stromrechnung des Unternehmens. Physische Beschaffung, Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Lieferaufschläge und Mengenabweichungen bestehen unabhängig vom finanziellen Ausgleich fort.

Welche Rolle Herkunftsnachweise im VPPA spielen

Im von der dena beschriebenen VPPA-Modell wird der finanzielle Differenzausgleich durch die Übertragung von Herkunftsnachweisen ergänzt. Sie dokumentieren, dass eine entsprechende Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, und können für die Stromkennzeichnung verwendet werden.

Herkunftsnachweise und physische Stromlieferung sind dabei zwei getrennte Ebenen. Das Unternehmen erhält durch das VPPA nicht die konkreten Elektronen aus der benannten Anlage. Der tatsächliche Strombezug wird weiterhin über eine separate physische Beschaffung organisiert; die Herkunftseigenschaft wird über die vereinbarten Nachweise zugeordnet.

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Herkunftsnachweise die erneuerbare Herkunft belegen und eine Doppelvermarktung ausschließen. Sie enthalten jedoch keine automatische Bewertung der ökologischen Qualität des gesamten Stromprodukts. Ebenso folgt aus der Bezeichnung VPPA allein weder eine bestimmte Additionalitätswirkung noch eine pauschal zulässige Klima- oder Nachhaltigkeitsaussage.

Für die Einordnung ist deshalb relevant, aus welcher Anlage die Nachweise stammen, welche Mengen und Erzeugungszeiträume abgedeckt sind, wie Übertragung und Entwertung erfolgen und welche Reporting- oder Kommunikationsanforderungen das Unternehmen tatsächlich erfüllen muss. Die vertiefte Nachweis- und Kommunikationslogik bleibt dem dafür vorgesehenen Ratgeber beziehungsweise dem eigenständigen Herkunftsnachweis-Lexikon vorbehalten.

Abgrenzung zu physischem, Offsite- und Corporate PPA

Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Ebenen eines PPA. „Physisch“ und „virtuell“ unterscheiden die Erfüllungsform. „Onsite“ und „Offsite“ ordnen den Standort und Lieferweg innerhalb physischer PPA ein. „Corporate“ beschreibt dagegen die Rolle des Abnehmers.

Begriff Was der Begriff beschreibt Was daraus nicht automatisch folgt
PPA Oberbegriff für eine längerfristige Vereinbarung zwischen Stromerzeuger und Abnehmer. Eine physische oder virtuelle Erfüllung, ein bestimmter Standort oder eine bestimmte Abnehmerrolle.
Physisches PPA Die Stromlieferung ist Bestandteil des PPA. Das Modell kann Onsite oder Offsite organisiert sein. Der Standort der Anlage, eine Direktleitung, ein bestimmtes Lieferprofil oder eine vollständige Bedarfsdeckung.
Offsite PPA Physische Stromlieferung aus einer räumlich getrennten Anlage über das öffentliche Netz und eine definierte Lieferstruktur. Sleeving, Vollversorgung oder ein bestimmter Preis- und Abwicklungsumfang.
Virtuelles / finanzielles PPA Finanzieller Differenzausgleich zwischen Vertrags- und Marktpreis; im dena-Modell ergänzt um Herkunftsnachweise. Die physische Stromlieferung ist nicht Bestandteil des PPA. Eine physische Belieferung aus der benannten Anlage, ein fester Gesamtstrompreis oder eine bestimmte Klima- und Reportingwirkung.
Corporate PPA Ein Unternehmen tritt für seinen Beschaffungs- oder Verbrauchskontext als Abnehmer auf. Eine physische oder virtuelle Erfüllung. Ein Corporate PPA kann je nach Struktur beides sein.

Ein VPPA kann zugleich ein Corporate PPA sein, wenn ein Unternehmen als Abnehmer auftritt. Es ist aber kein Offsite PPA, weil beim Offsite-Modell die physische Stromlieferung über das öffentliche Netz Bestandteil der PPA-Struktur ist. Umgekehrt ist nicht jedes Corporate PPA virtuell: Unternehmen können auch physische Onsite- oder Offsite-Modelle abschließen.

Die Begriffe sollten deshalb nicht als konkurrierende Produktnamen gelesen werden. Sie beantworten verschiedene Fragen: Wer nimmt ab? Wird Strom physisch geliefert? Wo liegt die Erzeugungsanlage? Und wie erfolgt die energiewirtschaftliche Abwicklung?

Welche Angaben für die erste Einordnung relevant sind

Für das Begriffsverständnis genügt die Trennung von finanzieller Vereinbarung und physischer Stromlieferung. Um eine konkrete VPPA-Idee korrekt einzuordnen, sollten jedoch sieben Grundlagen bekannt sein:

  • Welche Parteien schließen die finanzielle Vereinbarung, und welche Rolle haben sie?
  • Auf welche Erzeugungsanlage, Technologie und Markt- beziehungsweise Gebotszone bezieht sich der Vertrag?
  • Welcher Vertragspreis, Referenzmarkt und Abrechnungszeitraum bilden den Differenzausgleich?
  • Welche Menge oder welches Erzeugungsprofil wird für das Settlement verwendet?
  • Wie bleibt die tatsächliche Stromversorgung des Abnehmers außerhalb des VPPA organisiert?
  • Welche Herkunftsnachweise werden übertragen, und wie werden Menge, Zeitraum und Entwertung zugeordnet?
  • Welche internen Funktionen müssen Finance, Energieeinkauf, Legal und Nachhaltigkeit in die Prüfung einbeziehen?

Diese Fragen bilden noch keine vollständige Vertrags-, Finanz- oder Bilanzierungsprüfung. Sie zeigen, ob alle Beteiligten unter „VPPA“ dieselbe Grundstruktur verstehen. Sobald ein konkreter Entwurf vorliegt, müssen Preisformel, Datenquellen, Sicherheiten, Berichtspflichten und mögliche regulatorische Folgen fachlich vertieft werden. Der Ratgeber PPA-Vertrag vor dem Abschluss prüfen ordnet den allgemeinen vorvertraglichen Prüfrahmen ein.

Typische Missverständnisse bei virtuellen PPA

Ein VPPA liefert dem Unternehmen physischen Grünstrom aus der benannten Anlage

Nein. Die physische Stromlieferung ist gerade nicht Bestandteil des VPPA. Der Erzeuger vermarktet den erzeugten Strom separat, und der Abnehmer organisiert seine tatsächliche Versorgung separat, beispielsweise über bestehende oder neue Stromlieferverträge. Der VPPA schafft eine finanzielle Preisbeziehung und kann Herkunftsnachweise übertragen.

VPPA und Offsite PPA sind dasselbe

Beide Modelle können sich auf eine räumlich entfernte Anlage beziehen, unterscheiden sich aber in der Erfüllung. Ein Offsite PPA ist im hier verwendeten deutschen Marktverständnis ein physisches PPA über das öffentliche Netz. Ein VPPA enthält dagegen keine physische Lieferpflicht aus dem PPA.

Ein VPPA garantiert einen günstigeren oder vollständig festen Strompreis

Der Vertrag kann einen Referenzmarkt finanziell absichern. Er garantiert jedoch weder einen Preisvorteil noch eine vollständig konstante Stromrechnung. Die Wirkung hängt von Vertragspreis, Referenzpreis, Menge, Profil, Marktzone und tatsächlicher Strombeschaffung ab. Ausgleichszahlungen können zudem in beide Richtungen fließen.

Ohne physische Lieferung ist ein VPPA automatisch unkompliziert

Die Trennung vom Stromliefervertrag reduziert bestimmte energiewirtschaftliche Schnittstellen. Gleichzeitig können finanzielle Bewertung, Vertragsgestaltung, Gegenparteirisiko, Reporting und regulatorische Einordnung anspruchsvoll sein. Die dena weist darauf hin, dass VPPA abhängig von ihrer Ausgestaltung als Energiederivat beziehungsweise Finanzinstrument eingeordnet werden können und daraus besondere Pflichten entstehen können.

Wie wir virtuelle PPA einordnen

Wir ordnen ein VPPA als finanzielle PPA-Struktur ein, nicht als alternative Bezeichnung für Offsite- oder Direktbelieferung. Für eine erste fachliche Einordnung sind vor allem Beschaffungsziel, Referenzmarkt, vereinbarte Menge, Standorte, bestehende Stromlieferverträge und die internen Zuständigkeiten relevant.

Die fehlende physische Lieferpflicht bedeutet nicht, dass technische und energiewirtschaftliche Zusammenhänge bedeutungslos werden. Die Erzeugungsanlage, ihr Produktionsprofil und der Marktwert des erzeugten Stroms beeinflussen den finanziellen Ausgleich. Gleichzeitig muss die tatsächliche Versorgung des Unternehmens separat funktionieren.

Die WiseGlow-Seite PPA und Stromabnahme für Unternehmen führt in die übergeordnete Einordnung von Strombedarf und PPA-Modellen. Daraus folgt keine pauschale Aussage, dass ein VPPA für ein bestimmtes Unternehmen verfügbar oder geeignet ist. Die konkrete finanzielle, regulatorische, bilanzielle und vertragliche Beurteilung bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.

Kurzfazit: Ein virtuelles PPA ist ein finanzieller Differenzvertrag zwischen Erzeuger und Abnehmer. Die physische Stromlieferung bleibt außerhalb des PPA, während ein vereinbarter Vertrags- und Referenzmarktpreis für eine definierte Menge finanziell ausgeglichen wird. Herkunftsnachweise können die erneuerbare Herkunft zuordnen. Ob das Modell wirtschaftlich, regulatorisch und organisatorisch passt, ergibt sich erst aus der konkreten Ausgestaltung.

Weiterführende Inhalte